Gültigkeit eines Flaschenpfand-Bons
Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre Es passiert schon mal, dass nach der Abgabe der Pfandflaschen vergessen wird, den Pfandbon auch einzulösen? Der Bon verschwindet in der Jackentasche und schon gerät er in Vergessenheit.
Entdeckt man den Pfandbon später wieder, stellt sich die Frage, ob der Bon überhaupt noch gültig ist. Es gab Fälle, in denen Supermärkte die Einlösung des Pfandbons 30 Tage nach der Abgabe der Flaschen mit dem Hinweis auf abrechnungstechnische Probleme ablehnten.
Die Gültigkeit eines Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach verjährt der Auszahlungsanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Diese Frist kann sich aber noch verlängern, denn die Verjährungsfrist fängt erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen an, in dem der Pfandbon ausgestellt wurde.
Wenn also zum Beispiel Pfandflaschen im Mai 2017 abgegeben wurden, kann der erhaltene Pfandbon noch bis zum 31.12.2020 eingelöst werden.
