Nießbrauch statt Unterhalt = Steuern sparen

Kein Gestaltungsmißbrauch, wenn Einkünfte auf Familienangehörige mit geringerem Steuersatz verlagert werden

Die Eltern können Steuern sparen, wenn sie ihrem Kind kein Barunterhalt gewähren, sondern ein Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück einräumen. Die Mieteinnahmen kann das Kind für den eigenen Unterhalt verwenden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Der Vorteil: „Ist der persönliche Einkommensteuersatz des Kindes geringer, so fallen bei ihm für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung weniger Steuern an.“ Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 11 K2951/51) liegt in solchen Fällen kein Gestaltungsmißbrauch vor, da unter Angehörigen eine steuerlich möglichst günstige Ausrichtung ihrer Rechts-verhältnisse zulässig ist.